trans­pa­renz in allen berei­chen. lassen sie uns über geld sprechen.

Ein Anwalt erbringt eine Dienst­leis­tung und diese kostet Geld, soweit, so klar. Die Abrech­nung erfolgt jedoch nicht nach eigenem Ermessen, son­dern er hat sich im Regel­fall an das RVG (Rechts­an­walts­ver­gü­tungs­ge­setz) zu halten. Dort sind gesetz­liche Rege­lungen getroffen, für welche Maß­nahmen ein Anwalt wel­ches Geld ver­langen darf. Haben Sie mit einem Anwalt nichts indi­vi­duell gere­gelt, so gilt grund­sätz­lich das RVG.

So darf Ver­brau­chern für ein erstes Bera­tungs­ge­spräch maximal 190,00 € (zzgl. USt. und Aus­lagen) an Gebühren abge­rechnet werden (§ 34 RVG).

Weiter besteht die Mög­lich­keit der Pro­zess­kos­ten­hilfe und anwalt­li­cher Bera­tung über einen Bera­tungs­schein. Mit diesen staat­li­chen Hilfen soll es mit­tel­losen Per­sonen ermög­licht werden, trotzdem zu Ihrem Recht zu kommen.

Bei einer Man­da­tie­rung oder Bera­tung ist es mein Ansatz, Sie über anfal­lende Kosten immer mög­lichst trans­pa­rent und umfas­send zu infor­mieren. ABER: Umso kom­plexer die Ange­le­gen­heit, umso schwie­riger ist eine ver­läss­liche Kos­ten­pro­gnose. So wird schon der Streit­wert, nach dem sich die Gebühren des Gerichts und letzt­lich auch der betei­ligten Anwälte richtet, nach dem Ermessen des Gerichts fest­ge­setzt. Bei einer strei­tigen Geld­for­de­rung ist dies leicht fest­zu­stellen, streitet man nun aber um den Zugang zu einem Gebäude oder auf Her­aus­gabe von Geschäfts­do­ku­menten, so wird schnell klar, dass der Streit­wert durchaus nicht immer ein­fach fest­zu­setzen ist. Mög­li­cher­weise wird in einem Pro­zess auch ein Sach­ver­stän­di­gen­gut­achten erfor­der­lich, dieses kann schnell einen fünf­stel­ligen Betrag Kosten. Ob ein Gut­achter hin­zu­ge­zogen wird und mit wel­chem Prü­fungs­um­fang, hängt jedoch von den Par­teien und dem Gericht ab. Wer die ange­fal­lenen Kosten letzt­lich zu tragen hat, hängt im Regel­fall von Obsiegen oder Ver­lieren eines Pro­zesses ab.

Wie Sie sehen, ist es schwierig, die Kosten ver­läss­lich vor­her­zu­sagen, gerade des­halb ist es jedoch auch ratsam, sich nicht ohne Anwalt in einen mög­li­cher­weise teuren Pro­zess zu stürzen oder ein Thema solange aus­zu­sitzen, bis die Klage kommt.

Bei einer Man­da­tie­rung mei­ner­seits dürfen Sie sich darauf ver­lassen, dass ich stets ver­sucht sein werde, das Kos­ten­ri­siko für Sie so kal­ku­lierbar und niedrig wie mög­lich zu halten.

Noch ein Wort zu Rechts­schutz­ver­si­che­rungen. Falls Sie über eine solche ver­fügen, kläre ich gerne im Vor­feld ab, ob diese die Kosten für Ihre Ange­le­gen­heit übernimmt.