transparenz in allen bereichen. lassen sie uns über geld sprechen.
Ein Anwalt erbringt eine Dienstleistung und diese kostet Geld, soweit, so klar. Die Abrechnung erfolgt jedoch nicht nach eigenem Ermessen, sondern er hat sich im Regelfall an das RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) zu halten. Dort sind gesetzliche Regelungen getroffen, für welche Maßnahmen ein Anwalt welches Geld verlangen darf. Haben Sie mit einem Anwalt nichts individuell geregelt, so gilt grundsätzlich das RVG.
So darf Verbrauchern für ein erstes Beratungsgespräch maximal 190,00 € (zzgl. USt. und Auslagen) an Gebühren abgerechnet werden (§ 34 RVG).
Weiter besteht die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe und anwaltlicher Beratung über einen Beratungsschein. Mit diesen staatlichen Hilfen soll es mittellosen Personen ermöglicht werden, trotzdem zu Ihrem Recht zu kommen.
Bei einer Mandatierung oder Beratung ist es mein Ansatz, Sie über anfallende Kosten immer möglichst transparent und umfassend zu informieren. ABER: Umso komplexer die Angelegenheit, umso schwieriger ist eine verlässliche Kostenprognose. So wird schon der Streitwert, nach dem sich die Gebühren des Gerichts und letztlich auch der beteiligten Anwälte richtet, nach dem Ermessen des Gerichts festgesetzt. Bei einer streitigen Geldforderung ist dies leicht festzustellen, streitet man nun aber um den Zugang zu einem Gebäude oder auf Herausgabe von Geschäftsdokumenten, so wird schnell klar, dass der Streitwert durchaus nicht immer einfach festzusetzen ist. Möglicherweise wird in einem Prozess auch ein Sachverständigengutachten erforderlich, dieses kann schnell einen fünfstelligen Betrag Kosten. Ob ein Gutachter hinzugezogen wird und mit welchem Prüfungsumfang, hängt jedoch von den Parteien und dem Gericht ab. Wer die angefallenen Kosten letztlich zu tragen hat, hängt im Regelfall von Obsiegen oder Verlieren eines Prozesses ab.
Wie Sie sehen, ist es schwierig, die Kosten verlässlich vorherzusagen, gerade deshalb ist es jedoch auch ratsam, sich nicht ohne Anwalt in einen möglicherweise teuren Prozess zu stürzen oder ein Thema solange auszusitzen, bis die Klage kommt.
Bei einer Mandatierung meinerseits dürfen Sie sich darauf verlassen, dass ich stets versucht sein werde, das Kostenrisiko für Sie so kalkulierbar und niedrig wie möglich zu halten.
Noch ein Wort zu Rechtsschutzversicherungen. Falls Sie über eine solche verfügen, kläre ich gerne im Vorfeld ab, ob diese die Kosten für Ihre Angelegenheit übernimmt.