meine kom­pe­tenzen – so kann ich ihnen helfen. 

Ich ver­füge über die not­wen­dige Erfah­rung als Anwalt, um Ihr indi­vi­du­elles Rechts­pro­blem adäquat zu betreuen. Ich habe sowohl für große Kon­zerne vor Gericht „gekämpft“ als auch für Pri­vat­per­sonen. Oft werden Sie sich als Pri­vat­man­dant eben­sol­chen Kon­zernen gegen­über­sehen, seien es nun Ver­si­che­rungen, Wohn­bau­ge­sell­schaften oder Wirt­schafts­kon­zerne. Es kann von großem Vor­teil sein zu wissen, wie die Sach­be­ar­beiter in großen Betrieben „ticken“ und arbeiten.

Vor allem in meiner Zeit als Kanz­lei­an­walt habe ich eine Viel­zahl von Gerichts­ver­hand­lungen, Beweis­auf­nahmen und Gut­ach­t­er­ter­minen an ver­schie­denen Zivil­ge­richten erlebt. Ich kann Ihnen die Denk­weise eines Zivil­rich­ters erläu­tern, da ich schon mit einigen zu tun hatte.

Sollten Sie mich als Ver­treter eines Kon­zerns oder Unter­neh­mens beauf­tragen, dürfen Sie davon aus­gehen, dass ich mich mit den dor­tigen Gepflo­gen­heiten und Anfor­de­rungen gut auskenne.

Die Rechts­fin­dung ist eine kom­plexe Ange­le­gen­heit, da man es nicht nur mit Para­grafen, son­dern (zum Glück) auch mit Men­schen zu tun hat. Men­schen wollen letzt­lich immer von einer Sache über­zeugt werden, lassen Sie sich auch überzeugen.

all­ge­meines zivilrecht

Ich habe meine Tätig­keit vor allem auf Themen des all­ge­meinen Zivil­rechts kon­zen­triert. Dabei meint Zivil­recht aber nicht nur natür­liche Per­sonen wie Sie und mich, son­dern auch Unter­nehmen und juris­ti­sche Per­sonen (GmbHs, Aktiengesellschaften…).

 Sie möchten also etwas ver­trag­lich regeln?

Sie werden von einem Unter­nehmen auf Geld­zah­lung in Anspruch genommen?

Sie sind sich nicht sicher, ob eine Ver­si­che­rung für einen Schaden auf­kommen muss?

Sie möchten selbst einen Geld­an­spruch gegen einen Dritten durchsetzen?

Sie wurden vom Arbeit­geber abge­mahnt oder haben ein unbe­frie­di­gendes Arbeits­zeugnis erhalten?

Sie streiten sich um die ver­trags­ge­mäße Erfül­lung von beauf­tragten Handwerkerarbeiten?

Dies sind klas­si­sche Themen des Zivil­rechts, hier bin ich tätig. Sie haben wei­tere Fragen und möchten sich beraten lassen? Nehmen Sie Kon­takt zu mir auf: anwalt@kanzlei-strunk.de

Ener­gie­recht

Ich habe über die Jahre eine Viel­zahl von Ver­fahren zum Ener­gie­recht geführt, ins­be­son­dere im Bereich der For­de­rungs­ein­trei­bung, dem vor­läu­figen Rechts­schutz, der Ver­sor­gungs­sperre, sei es nun für Strom, Gas, Fern­wärme, Wasser oder bei Haus­an­schluss­kosten. Es gibt zum Ener­gie­recht ver­schie­dene Spe­zi­al­ge­setze zu beachten und eine sehr dif­fe­ren­zierte Recht­spre­chung. Ich darf mich bei diesen Themen ohne fal­sche Beschei­den­heit als Spe­zia­listen bezeichnen.

Im Fol­genden ein paar Bei­spiele typi­scher Probleme:

Hat Ihnen Ihr Ener­gie­ver­sorger unge­recht­fer­tigt die Sper­rung der Ver­sor­gung ange­droht oder sogar durchgesetzt?

Wissen Sie nach der dritten Rech­nungs­kor­rektur sei­tens des Ver­sor­gungs­un­ter­neh­mens nicht mehr, was nun tat­säch­lich Stand der Dinge ist?

Werden Sie als Haus­ei­gen­tümer immer wieder feh­ler­haft als Rech­nungs­schuldner in Anspruch genommen oder sind sich unsi­cher, ob Sie wirk­lich für die ver­langten Ver­sor­gungs­ent­gelte auf­kommen müssen?

Werden Sie plötz­lich als Kunde begrüßt und über Jahre hinweg rück­wir­kend abgerechnet?

Die Ihnen abge­rech­neten Ver­bräuche sind unplau­sibel hoch oder steigen plötz­lich sprung­haft an, ohne dass Ihr Ver­sorger dafür eine plau­sible Erklä­rung lie­fern kann oder möchte?

Ich helfe Ihnen gerne, Klar­heit in Ihre Ange­le­gen­heiten zu bringen, sei es nun gericht­lich oder außer­ge­richt­lich. Nach jah­re­langem Umgang mit Ver­sor­gungs­un­ter­nehmen und von diesen beauf­tragten Inkas­so­ge­sell­schaften habe ich hier eine große Exper­tise auf­ge­baut. Pro­fi­tieren Sie davon und schreiben mich an: anwalt@kanzlei-strunk.de

Miet­ver­trags­recht

Ins­be­son­dere bei der Wohn­raum­miete gibt es sich ständig ändernde Gesetze und eine über­bor­dende Recht­spre­chung zu beachten, welche Laien selbst bei ver­meint­lich „kleinen Pro­blemen“ vor schwer zu über­win­dende Hürden setzt. Zum Beispiel:

Wer trägt die Kosten von Schönheitsreparaturen?

Ist eine strei­tige Miet­ver­trags­klausel über­haupt anwendbar bzw. gilt Sie über­haupt noch?

Wie erstelle ich ein wirk­sames Mieterhöhungsschreiben?

Wie läuft eine Räu­mungs­klage ab?

Wie kün­dige ich das Miet­ver­hältnis rechtssicher?

Eine Inter­net­re­cherche schadet zu diesen Themen nicht, ersetzt aber keine indi­vi­du­elle anwalt­liche Bera­tung und führt oft zu gefähr­li­chem „Halb­wissen“. Wenn Sie es genau wissen wollen oder müssen, ich berate und ver­trete Sie gerne: anwalt@kanzlei-strunk.de

Ver­kehrs­recht
und Unfallschaden-regulierung

Ein Kfz-Unfall kommt immer über­ra­schend und zur Unzeit. Ein ver­meint­lich banaler Unfall kann schnell zu kom­plexen Pro­blemen führen und Sie vor schwie­rige Fragen stellen, zum Beispiel:

Die geg­ne­ri­sche Ver­si­che­rung möchte nach dem Gut­achten des eigenen Sach­ver­stän­digen abrechnen, Sie brau­chen ja dann kein eigenes Gut­achten mehr?

Sie sind sich unsi­cher, ob Sie für die Zeit der Repa­ratur Anspruch auf einen Miet­wagen haben, bzw. möchten Sie nicht auf den Kosten hierfür hängen bleiben und wie funk­tio­niert das mit dem Nutzungsausfall?

Der Unfall­gegner möchte gerne seine Ver­si­che­rung gar nicht invol­vieren, um seinen Scha­den­frei­heits­ra­batt nicht zu gefährden?

Der Unfall­gegner hat ja zuge­geben, dass er am Unfall schuld war, bis er sich daran nicht mehr erin­nern kann und Ihnen nun die Schuld gibt?

Sie möchten den Schaden bei der Werk­statt Ihres Ver­trauens beheben lassen, die Ver­si­che­rung schlägt Ihnen aber eine eigene Ver­trags­werk­statt vor?

Viele Stellen bieten Ihnen hier nur zu gerne Ihre Hilfe an, Ver­si­che­rungen, Kfz-Betriebe, Gut­achter, aller­dings meist nicht uneigennützig.

Eine unab­hän­gige, an Ihren Inter­essen aus­ge­rich­tete Scha­den­re­gu­lie­rung und Klä­rung der „Schuld­frage“ werden Sie von dort kaum erhalten, suchen Sie sich lieber einen Anwalt, schreiben Sie mich ein­fach an: anwalt@kanzlei-strunk.de

Ich über­nehme für Sie die Kom­mu­ni­ka­tion mit der geg­ne­ri­schen Ver­si­che­rung und kläre mit Ihnen gemeinsam, was Ihre Rechte in der Sache sind, wenn es sein muss, auch gericht­lich. Gut zu wissen: Trifft den Unfall­gegner die allei­nige Schuld am Unfall oder zumin­dest anteilig, so sind regel­mäßig auch die Kosten eines beauf­tragten Anwalts in der ent­spre­chenden Höhe von der geg­ne­ri­schen Ver­si­che­rung zu tragen.