meine kompetenzen – so kann ich ihnen helfen.
Ich verfüge über die notwendige Erfahrung als Anwalt, um Ihr individuelles Rechtsproblem adäquat zu betreuen. Ich habe sowohl für große Konzerne vor Gericht „gekämpft“ als auch für Privatpersonen. Oft werden Sie sich als Privatmandant ebensolchen Konzernen gegenübersehen, seien es nun Versicherungen, Wohnbaugesellschaften oder Wirtschaftskonzerne. Es kann von großem Vorteil sein zu wissen, wie die Sachbearbeiter in großen Betrieben „ticken“ und arbeiten.
Vor allem in meiner Zeit als Kanzleianwalt habe ich eine Vielzahl von Gerichtsverhandlungen, Beweisaufnahmen und Gutachterterminen an verschiedenen Zivilgerichten erlebt. Ich kann Ihnen die Denkweise eines Zivilrichters erläutern, da ich schon mit einigen zu tun hatte.
Sollten Sie mich als Vertreter eines Konzerns oder Unternehmens beauftragen, dürfen Sie davon ausgehen, dass ich mich mit den dortigen Gepflogenheiten und Anforderungen gut auskenne.
Die Rechtsfindung ist eine komplexe Angelegenheit, da man es nicht nur mit Paragrafen, sondern (zum Glück) auch mit Menschen zu tun hat. Menschen wollen letztlich immer von einer Sache überzeugt werden, lassen Sie sich auch überzeugen.
allgemeines zivilrecht
Ich habe meine Tätigkeit vor allem auf Themen des allgemeinen Zivilrechts konzentriert. Dabei meint Zivilrecht aber nicht nur natürliche Personen wie Sie und mich, sondern auch Unternehmen und juristische Personen (GmbHs, Aktiengesellschaften…).
Sie möchten also etwas vertraglich regeln?
Sie werden von einem Unternehmen auf Geldzahlung in Anspruch genommen?
Sie sind sich nicht sicher, ob eine Versicherung für einen Schaden aufkommen muss?
Sie möchten selbst einen Geldanspruch gegen einen Dritten durchsetzen?
Sie wurden vom Arbeitgeber abgemahnt oder haben ein unbefriedigendes Arbeitszeugnis erhalten?
Sie streiten sich um die vertragsgemäße Erfüllung von beauftragten Handwerkerarbeiten?
Dies sind klassische Themen des Zivilrechts, hier bin ich tätig. Sie haben weitere Fragen und möchten sich beraten lassen? Nehmen Sie Kontakt zu mir auf: anwalt@kanzlei-strunk.de
Energierecht
Ich habe über die Jahre eine Vielzahl von Verfahren zum Energierecht geführt, insbesondere im Bereich der Forderungseintreibung, dem vorläufigen Rechtsschutz, der Versorgungssperre, sei es nun für Strom, Gas, Fernwärme, Wasser oder bei Hausanschlusskosten. Es gibt zum Energierecht verschiedene Spezialgesetze zu beachten und eine sehr differenzierte Rechtsprechung. Ich darf mich bei diesen Themen ohne falsche Bescheidenheit als Spezialisten bezeichnen.
Im Folgenden ein paar Beispiele typischer Probleme:
Hat Ihnen Ihr Energieversorger ungerechtfertigt die Sperrung der Versorgung angedroht oder sogar durchgesetzt?
Wissen Sie nach der dritten Rechnungskorrektur seitens des Versorgungsunternehmens nicht mehr, was nun tatsächlich Stand der Dinge ist?
Werden Sie als Hauseigentümer immer wieder fehlerhaft als Rechnungsschuldner in Anspruch genommen oder sind sich unsicher, ob Sie wirklich für die verlangten Versorgungsentgelte aufkommen müssen?
Werden Sie plötzlich als Kunde begrüßt und über Jahre hinweg rückwirkend abgerechnet?
Die Ihnen abgerechneten Verbräuche sind unplausibel hoch oder steigen plötzlich sprunghaft an, ohne dass Ihr Versorger dafür eine plausible Erklärung liefern kann oder möchte?
Ich helfe Ihnen gerne, Klarheit in Ihre Angelegenheiten zu bringen, sei es nun gerichtlich oder außergerichtlich. Nach jahrelangem Umgang mit Versorgungsunternehmen und von diesen beauftragten Inkassogesellschaften habe ich hier eine große Expertise aufgebaut. Profitieren Sie davon und schreiben mich an: anwalt@kanzlei-strunk.de
Mietvertragsrecht
Insbesondere bei der Wohnraummiete gibt es sich ständig ändernde Gesetze und eine überbordende Rechtsprechung zu beachten, welche Laien selbst bei vermeintlich „kleinen Problemen“ vor schwer zu überwindende Hürden setzt. Zum Beispiel:
Wer trägt die Kosten von Schönheitsreparaturen?
Ist eine streitige Mietvertragsklausel überhaupt anwendbar bzw. gilt Sie überhaupt noch?
Wie erstelle ich ein wirksames Mieterhöhungsschreiben?
Wie läuft eine Räumungsklage ab?
Wie kündige ich das Mietverhältnis rechtssicher?
Eine Internetrecherche schadet zu diesen Themen nicht, ersetzt aber keine individuelle anwaltliche Beratung und führt oft zu gefährlichem „Halbwissen“. Wenn Sie es genau wissen wollen oder müssen, ich berate und vertrete Sie gerne: anwalt@kanzlei-strunk.de
Verkehrsrecht
und Unfallschaden-regulierung
Ein Kfz-Unfall kommt immer überraschend und zur Unzeit. Ein vermeintlich banaler Unfall kann schnell zu komplexen Problemen führen und Sie vor schwierige Fragen stellen, zum Beispiel:
Die gegnerische Versicherung möchte nach dem Gutachten des eigenen Sachverständigen abrechnen, Sie brauchen ja dann kein eigenes Gutachten mehr?
Sie sind sich unsicher, ob Sie für die Zeit der Reparatur Anspruch auf einen Mietwagen haben, bzw. möchten Sie nicht auf den Kosten hierfür hängen bleiben und wie funktioniert das mit dem Nutzungsausfall?
Der Unfallgegner möchte gerne seine Versicherung gar nicht involvieren, um seinen Schadenfreiheitsrabatt nicht zu gefährden?
Der Unfallgegner hat ja zugegeben, dass er am Unfall schuld war, bis er sich daran nicht mehr erinnern kann und Ihnen nun die Schuld gibt?
Sie möchten den Schaden bei der Werkstatt Ihres Vertrauens beheben lassen, die Versicherung schlägt Ihnen aber eine eigene Vertragswerkstatt vor?
Viele Stellen bieten Ihnen hier nur zu gerne Ihre Hilfe an, Versicherungen, Kfz-Betriebe, Gutachter, allerdings meist nicht uneigennützig.
Eine unabhängige, an Ihren Interessen ausgerichtete Schadenregulierung und Klärung der „Schuldfrage“ werden Sie von dort kaum erhalten, suchen Sie sich lieber einen Anwalt, schreiben Sie mich einfach an: anwalt@kanzlei-strunk.de
Ich übernehme für Sie die Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung und kläre mit Ihnen gemeinsam, was Ihre Rechte in der Sache sind, wenn es sein muss, auch gerichtlich. Gut zu wissen: Trifft den Unfallgegner die alleinige Schuld am Unfall oder zumindest anteilig, so sind regelmäßig auch die Kosten eines beauftragten Anwalts in der entsprechenden Höhe von der gegnerischen Versicherung zu tragen.